Ja, bei einem Wohnungsbestand von ca. 1.200 Wohnungen gibt es wöchentlich neue Aus- und Einzüge. Wenn zum Beispiel heute eine Wohnung gekündigt wurde, dann ist diese nicht sofort online. Also fragen Sie gern in unserer Geschäftsstelle nach weiteren freien Wohnungen oder nutzen Sie unseren Wunschwohnraum-Konfigurator.
Ja, in vielen Fällen kann der Neumieter bei der Auswahl der Fußböden sowie Fliesen, bei Farbwünschen an der Wand oder beim Einbau einer Dusche anstatt Badewanne mit entscheiden. Ggf. zusätzliche Mietkosten werden individuell mit dem Mieter vereinbart.
Die Genossenschaft hat noch viele Wohnungen, welche von Erstmietern aus den 1960er Jahren bewohnt sind. So eine Wohnung komplett zu modernisieren bedarf Zeit und eine gute Koordination der verschiedenen Handwerksfirmen.
Alle Zentralheizungen sind im Eigentum der Genossenschaft. Der Mieter zahlt nur die eingekaufte Energie. Manche Heizanlagen werden mit Holzpellets betrieben - diese Energiequelle ist nicht nur günstig, sondern auch ökologisch. Die Genossenschaft optimiert zu dem in regelmäßigen Abständen die Heizanlagen, um diese effizienter für seine Mieter zu gestalten. Die Betriebskosten sind vor Ort die Günstigsten.
Eine Wohnungsgenossenschaft ist ein Wohnungsunternehmen, welches die Unternehmensform Genossenschaft trägt. Anders als bei anderen Wohnungsunternehmen wird keine Kaution fällig, sondern der Mieter wird Mitglied der Genossenschaft und zahlt einmalig einen Mitgliedsbeitrag in Form von Genossenschaftsanteilen ein. Diese werden nach dem Auszug des Mieters auch wieder ausgezahlt.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit beim Geschehen der Genossenschaft mitzuwirken, z.B. bei der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung.
Ziel und Zweck der Genossenschaft ist kein Gewinnmaximum, sondern die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
Qualität zu sozial verträglichen Konditionen
Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher Qualität zu bezahlbaren Preisen. Generationen von Mitgliedern leben spekulationsfrei in den Wohnungsgenossenschaften. Die Wohnungsgenossenschaften stehen allen Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein Zuhause sein.
Sicherheit durch Dauernutzungsrecht
Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h. Sie bestimmen selbst über die Länge des Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei Wohnungsgenossenschaften ausgeschlossen. Schließlich ist jedes Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft! Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit und uns das gute Gefühl, unsere Nutzer zu kennen.
Natürlich kann ein Mitglied jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft verlassen. Problemlos erhalten Sie Ihr anteiliges Geschäftsguthaben zurück.
Mieter im eigenen Haus
Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt. Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der Genossenschaft.
Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn herausgezogen, sondern u. a. in die umweltgerechte Pflege und den Ausbau von Wohn- und Lebensraum investiert. So fließen sie praktisch zu den Mitgliedern zurück.
Ein Mitglied - eine Stimme
Die Wohnungsgenossenschaften organisieren das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Jedem Mitglied stehen Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu. Sie können also auf demokratischer Basis für ihre Interessen eintreten. Gestalten Sie unsere Genossenschaft mit!
Eingetragene Genossenschaften - Wirtschaftlich sichere Unternehmensform
Die Wohnungsgenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt, aufgekauft oder übernommen werden. Sollte jedoch ein Verkauf oder Abriss unvermeidlich sein, um auf dem Markt bestehen zu können, so geschieht dies unter Berücksichtigung der besonderen Interessen der Genossenschaftsmitglieder. Im Falle der Insolvenz einer Genossenschaft haben die Mitglieder bei uns keine Nachschüsse zu zahlen, sie haften allein mit ihren Geschäftsanteilen.
Genossenschaftliche Dienstleistungen
Zum guten und sicheren Wohnen gehört eben mehr als das Glück in den eigenen vier Wänden. Schon in der Planung einer Wohnanlage achten wir auf eine gute Abstimmung zwischen Umweltschutz und Infrastruktur. Wir bemühen uns um Grünflächen und Spielplätze, und schaffen wenn möglich günstige Verkehrsanbindungen für Sie. Auch Betreuungs- u. a. soziale Dienste gehören zu unserem Leistungsspektrum.
Sie wollen Mitglied in einer Genossenschaft werden? Nichts leichter als das!
Wenn Sie für Ihren Anspruch das Richtige gefunden haben, erwerben Sie bei uns die üblichen Pflicht-Anteile und werden somit ein vollwertiges Mitglied. Übrigens: Die Anteile werden nach Kündigung von uns wieder ausgezahlt.
Um Mitglied zu werden, ist ein Genossenschaftsanteil nötig. Ein Anteil beträgt 30 EUR.
Je nach Wohnungsgröße werden weitere Anteile fällig:
1-Raum-Wohnung 630 EUR
2-Raum-Wohnung 930 EUR
für jeden weiteren Raum +150 EUR.
Jedes Neumitglied muss zu dem eine einmalige Eintrittsgebühr von 50 EUR bezahlen.
Wenn das Mitglied seinen Mietvertrag beendet hat, kann es auch die Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens 12 Monate vorher schriftlich erfolgen. Ausgezahlt werden die Anteile nach der Zustimmung der Mitgliederversammlung, also meist im Sommer des Jahres nach der beendeten Mitgliedschaft.
Nein, Sie schließen einen unbefristeten Mietvertrag mit der Genossenschaft ab.
0 Euro! Die Wohnungsgenossenschaft übernimmt, im Gegensatz zu üblichen Mietverträgen, die Kosten bei Bagatellschäden.
Historisch bedingt gibt es eine Vielzahl von Mietverträgen, welche unterschiedliche Kündigungsfristen beinhalten. Mietverträge nach 1990 haben in der Regel eine Kündigungsfrist von ca. 3 Monaten. Genauer gesagt: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Beispiel:
Wenn Sie bis zum 4. Januar 2019 Ihre Wohnung kündigen, dann endet der Mietvertrag am 31. März 2019. Im Januar 2019 ist der 4. Januar erst der dritte Werktag, weil der 1. Januar ein Feiertag ist. Neben Feiertagen zählen auch Sonntage nicht als Werktage.
Hinweis: Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben bis zum 4. Januar bei der Wohnungsgenossenschaft vorliegen bzw. im Briefkasten sein.
Kleintiere wie Hamster und Vögel dürfen Mieter grundsätzlich ohne Erlaubnis vom Vermieter halten.
Das Halten von Katzen, Hunde, exotischen Tieren sowie großen Aquarien bedürfen der Genehmigung und sind bei uns als Vermieter anzufragen.
Bei der Übergabe der Wohnung bei Auszug gibt es verschiedene Vereinbarungen und Möglichkeiten. Es lässt sich nicht grundsätzlich sagen, dass Sie Ihre Wohnung "besenrein" oder "komplett neu renoviert" übergeben müssen. Bitte vereinbaren Sie einen sogenannten Vorabnahme-Termin mit unseren Mitarbeitern oder rufen Sie uns diesbezüglich an. Tel.: 03726 2991.